Aussetzung der Sanktionen für von Arbeitslosigkeit Betroffene

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Die Welt im Ausnahmezustand. Die Arbeitslosenzahlen stiegen in den letzten Wochen auf über eine halbe Million Menschen an. Zahlreiche Firmen und Unternehmen stehen vor dem finanziellen Bankrott. Existentielle Sorgen aller, drängen sich in den Vordergrund. Hilfspakete von über 40 Milliarden Euro wurden in Windeseile für die Wirtschaft bereitgestellt.

Wir fordern die Bundesregierung auf, umgehend auch ein Konzept für die existentielle Sicherheit aller in Österreich lebender Menschen zu erstellen. Bis dahin unterstützen wir sinnvolle Forderungen für betroffene Menschen und Familien, um den existentiellen Druck in dieser Ausnahmezeit zu mildern, bis es bessere Lösungen für eine neue lebbare Normalität geben wird.

Der Verein AMSEL setzt sich seit Jahren unermüdlich für bessere Bedingungen für von Arbeitslosigkeit betroffene Menschen ein und fordert in einem Schreiben an die Bundesregierung die Aussetzung der Sanktionen (wie die Sperre des Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe) per 15.03.2020.

Die Liste VOGL begrüßt und unterstützt diese Forderung!

„Sehr geehrte BMin Christine Aschbacher,
sehr geehrter BM Rudolf Anschober,
sehr geehrter AMS-Vorstand Herbert Buchinger,
sehr geehrter AMS-Vorstand Johannes Kopf

Graz, am 7. April 2020

Aussetzung der Sanktionen

Beim Interview am 1.4.2020 im ORF hat AMS Vorstand Johannes Kopf verlautbart, dass es derzeit nur punktuell offene Stellen im systemrelevanten Bereich gibt. Er sagte weiters, dass die beim AMS gelisteten 75.000 offenen Stellen Relikte sind und die Firmen kein Personal suchen. Deshalb wäre es logisch, dass die in den Vereinbarungen zwischen AMS und den Arbeitslosen monatlich zu bringenden Eigenbewerbungen nicht verlangt werden bis in Österreich wieder normale Verhältnisse herrschen. Allgemein sollte die Bewerbungspflicht ausgesetzt werden, weil nicht alle Arbeitslosen zu Hause die Infrastruktur haben um sich per Post (Computer, Drucker, Kopierer) oder E-Mail (Internet) zu bewerben.

Außerdem sieht man ja in der Krise, dass es genug Interessierte für offene Stellen gibt – z.B. der kurzfristige Bedarf in der Landwirtschaft durch das Ausbleiben von ErntehelferInnen aus dem Ausland. Niemand muss dazu gezwungen werden. 

Wir wissen, dass Sanktionen nicht die erwarteten Effekte erzielen. Eher wird dadurch für die Betroffenen die Verarmungs- und Verelendungsspirale massiv beschleunigt.

Wir fordern daher die Aussetzung der Sanktionen per 15.3.2020 – sowohl im Bereich der Arbeitsmarktverwaltung (Sperre des Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe), als auch im Bereich der Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung (Kürzung der BMS bzw. SH-neu).

Mit freundlichen Grüßen und der Bitte, unser Anliegen zu berücksichtigen

Margit Schaupp (Obfrau)

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Verein AMSEL
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Post: c/o Margit Schaupp (Obfrau)
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